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| Allgemeine Namenskunde | ||||
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Zunächst
besaß jeder Mensch nur den Rufnamen. In einem überschaubaren
Lebensraum war es nicht notwendig, einen Menschen durch einen zweiten Namen
zu kennzeichnen.
Der Adel begann bereits im 11.Jahrhundert, sich nach seinem Herkunftsort oder seiner Burg zu benennen. Ab dem 12.Jahrhundert lassen sich dann Beinamen nachweisen. Diese waren an eine bestimmte Person gebunden, ohne auf die Familie übertragen zu werden. Meist war dies eine bestimmte Eigenschaft, die mit der Person verbunden wurde. Etwa ab dem 15./16.Jahrhundert hat sich in den Städten der Gesamtname durchgesetzt. Dieser bestand aus einem oder mehreren Vornamen und einem vererblichem Familiennamen. Im 17 Jahrhundert wurde in Bayern und Sachsen gesetzliche Bestimmungen eingeführt, die auch die ländliche Bevölkerung zum Führen eines Familiennamens verpflichtete. Endgültige Regelungen traten erst zum Ende des 18.Jahrhunderts in Kraft. Die Familiennamen werden nach ihrer Bildung unterschieden. Die ältesten haben sich aus Rufnamen entwickelt. Daneben leiten sie sich auch von Herkunftsbezeichnungen, Ortsnamen, Berufen, Spitznamen oder Hausnamen. Quelle: Familiengeschichte
und Wappenkunde
Bäuerliche Familien mit Hofnamen (Hausnamen)
nahmen mit dem Wechsel des Gutes, das sie bewirtschafteten, (auch bei Einheirat)
eine Namensänderung vor.
Quelle: Taschenbuch
für Familiengeschichtsforschung
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